Ja des Stadtrates zum Gegenvorschlag
15. Juni 2022 – Komitee «wirksamer Klimaschutz» freut sich über das Ja des Stadtrates zum Gegenvorschlag Erfreut hat das Komitee «wirksamer Klimaschutz» von der heutigen Kommunikation des Stadtrates Kenntnis genommen. Motiviert wird das Komitee den Abstimmungskampf angehen und freut sich, dass dieser nach dem Entscheid des Stadtrates nun auf einer sachlichen Ebene stattfinden kann. Ergänzungen gibt es seitens des Komitees zum Parkplatzabbau und zur Plafonierung des Verkehrs.
Ende April 2022 reichte das Komitee «wirksamer Klimaschutz» mit etwas mehr als 1350 Unterschriften den Gegenvorschlag für eine wirkungsvolle und mehrheitsfähige Klimapolitik ohne übertriebene Forderungen ein. Somit wird die Luzerner Bevölkerung am 25. September 2022 auch über den Gegenvorschlag des Komitees abstimmen können. Zu einem Missverständnis kam es betreffend Jahresangabe zur Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs. Das Komitee hat bezüglich Plafonierung des Verkehrsaufkommens nicht 2020, sondern 2019 gemeint. Die falsche Jahreszahl kann vom Komitee selber präzisiert werden, schreibt der Stadtrat in der heutigen Medienmitteilung.
Der konstruktive Gegenvorschlag befürwortet wichtige Punkte der Klimastrategie
Das Komitee unterstützt eine fortschrittliche Klimapolitik, die in gewissen Teilen progressiver sein darf als in ländlichen Gebieten. Deshalb steht das Komitee hinter dem übergeordneten Ziel, dass Luzern bis 2040 klimaneutral und bis 2050 eine 2000-Watt-Stadt werden soll. Damit setzt sich die Stadt Luzern im Vergleich zum Kanton und dem Bund (Netto Null bis 2050) ein hohes Ziel. Um das Ziel zu erreichen, soll der Energiefonds massiv erhöht werden (bis 2025 mind. 9 Millionen Franken pro Jahr). Damit sollen energetische Gebäudesanierungen oder erneuerbare Energien wie Solaranlagen vorangetrieben werden. Der Solarstrom soll bis 2050 um das 18-fache ausgebaut sein. Auch unterstützt der Gegenvorschlag wirksame Projekte im Bereich der See-Energie («See-Energie-Würzenbach (6 Millionen Franken)). Damit soll ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, zumal auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen werden können.
Gegenvorschlag beinhaltet Plafonierung des Verkehrs (MIV) mit Stand von 2019
Die ursprüngliche Vorlage des Gegenvorschlags beinhaltet eine Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs mit Stand 2020. Mit diesem Vorschlag möchte das Komitee einen Kompromiss zum zu weitgehenden Vorschlag des Grossen Stadtrates herbeiführen, der eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs von 15 Prozent gegenüber 2010 fordert. Dabei gab es ein Missverständnis: Die Idee war, den Stand vor der Pandemie als neuer Richtwert für die Plafonierung heranzuziehen, also Ende 2019 statt wie angegeben 2020. Die falsche Jahreszahl kann laut Stadtrat vom Komitee selber präzisiert werden. Somit gilt der Stand von 2019.
Der Gegenvorschlag spricht sich gegen unrealistische Forderungen aus
Die Klimastrategie des Grossen Stadtrates beinhaltet jedoch nicht umsetzbare und übertriebene Forderungen, die der Gegenvorschlag mit Blick auf eine mehrheitsfähige Vorlage und somit einen wirksamen Klimaschutz nicht unterstützen kann:
- Die Aufhebung der Hälfte der Parkplätze auf öffentlichem Grund:
Diese vorgesehene Massnahme, um die Absenkungspfade im Bereich der Mobilität zu erreichen, hätte massive Auswirkungen auf das Gewerbe und wäre aufgrund der stark wachsenden Elektromobilität und der Entwicklung von weiteren Technologien auch nicht effizient.
- Verbote von nicht erneuerbarem Strom wie auch benzin- und dieselbetriebenen Fahrzeugen bis 2040:
Diese Verbote sind kaum umsetzbar. Letzteres liegt auch nicht in der Kompetenz der Stadt. Unkoordinierte Alleingänge sind nicht zielführend. Gerade im Bereich der Mobilität ist eine Koordination mit dem Kanton zwingend. Zudem ist die Stromversorgung gerade in der Winterzeit nicht sichergestellt, weshalb es keinen Sinn macht, dieses Verbot nun gesetzlich festzuschreiben.
- Unnötige Regelung bei Leerkündigungen:
Energetische Massnahmen (z.B. Fassade, Heizung oder Fenster) führen in der Regel nicht zu Leerkündigungen. Sie werden im Markt nur dort geplant, wo ein Verbleib in den Wohnungen nahezu unmöglich ist. Diese Bestimmung wird also nur dazu führen, dass einige wenige sinnvolle Sanierungen nicht ausgeführt werden – oder ohne Fördergelder ausgeführt und in vollem Umfang auf die Mieten angerechnet werden. Darüber hinaus ist der Mieterschutz bereits genügend gesetzlich geregelt, um ungerechtfertigte Leerkündigungen anzufechten.
Parkplatzabbau als Massnahme der Klimastrategie
Die neue Klima- und Energiestrategie beinhaltet ein umfassendes Massnahmenpaket. Im Bereich der Mobilität will der Grosse Stadtrat wie bereits erwähnt unter anderem das Parkplatzangebot auf öffentlichem Grund reduzieren. Der Stadtrat weist darauf hin, dass die Massnahme Parkplatzabbau nicht Bestandteil der Reglementsänderung ist. Die Massnahme liegt im Kompetenzbereich des Stadtrates. Das Komitee «wirksamer Klimaschutz» hält es jedoch für ausgesprochen wichtig, auf diese Massnahme hinzuweisen, Der Bericht und Antrag des Stadtrats führt auf Seite 122 aus: Bis im Jahr 2040 sollen 50 Prozent oder 3’628 der aktuell 7’255 Parkplätze auf öffentlichem Grund aufgehoben beziehungsweise umgenutzt werden. Auch die Medienmitteilung des Stadtrats spricht von einem Abbau von öffentlichen Parkplätzen. Mit dem Gegenvorschlag soll die Bevölkerung dem Stadtrat aufzeigen können, dass sie diese Massnahme nicht unterstützt.
Das Komitee besteht aus folgenden Organisationen: FDP.Die Liberalen, Die Mitte, Jungfreisinnige, City Vereinigung Luzern, Hauseigentümerverband Luzern, KMU Littau Reussbühl und Wirtschaftsverband Stadt Luzern.