Wie weiter im Dreilindenpark?
19. Januar 2024 – Nach dem Scheitern des Projekts Dreilindenpark stellt unser Grossstadtrats Roger Sonderegger dem Stadtrat Fragen zu den Ursachen und zum weiteren Vorgehen
Der kanadische Kunstsammler und Kunsthändler Robert Landau plante, aus dem Dreilindenpark einen Ort der Kultur zu machen – mit Ausstellungen, Konzerten und Skulpturen namhafter Künstler. Landau ist seit 13 Jahren in der Stadtregion Luzern niedergelassen und fühlt sich mit ihr stark verbunden. Ein fünf Jahre dauernder Rechtsstreit bezüglich der Umnutzung des Dreilindenparks wurde mit einem Entscheid des Kantonsgerichts im Herbst 2023 beigelegt. Trotzdem ist das Projekt nun offenbar endgültig gescheitert. Grund dafür ist, dass sich die Stadt Luzern und Herr Landau nicht über die Bedingungen für die Vermietung der Liegenschaften einigen konnten.
Offenbar wurde festgestellt, dass an der Villa Vicovaro und an den restlichen Gebäuden auf dem Areal «substanzielle bauliche Mängel» vorhanden seien. Der gegenwärtige Zustand der Gebäude erlaube es der Mieterschaft nicht, die mit der Stadt vereinbarte Instandstellung fachgerecht umzusetzen. Aus Sicht der Projektinitianten wäre die Behebung der Mängel zwingend seitens der Vermieterin zu tätigen gewesen, die Stadt Luzern hingegen wollte die der Mieterin alle Kosten anlasten. Dies ist im Umgang mit historischen Gebäuden allerdings unüblich: grundsätzlich ist die Eigentümerschaft eines Objekts für die Instandhaltung (Restaurierung) des Objekts verantwortlich.
Die Stadt Luzern hat in der Vergangenheit mehrfach die Strategie verfolgt, die Kosten für Restaurierungen abzuwälzen: bei der Museggmauer durch die Gründung einer Stiftung; bei der Villa auf Musegg und dem Schlössli Utenberg erfolgte dies über vertragliche Regelungen mit der jeweiligen Mieterschaft. Rechtlich gesehen ist dies zwar möglich; wenn die Stadt Luzern Eigentümerin eines historischen Objekts und somit für dessen fachgerechten Erhalt verantwortlich ist, ist es jedoch zumindest fragwürdig.
Die Stadt Luzern hat explizit gewünscht, dass in den Gebäuden auf Dreilinden auch öffentliche Veranstaltungen angeboten werden. Die Gebäude entsprechen jedoch nicht den gültigen Vorschriften für eine öffentliche Nutzung: u.a. haben sie keine Notausgänge, keine Feuertreppen und keine Aufzüge für Behinderte; zudem entsprechen die elektrischen Anlagen nicht den gültigen Anforderungen.
Wir bitten den Stadtrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Ist es zutreffend, dass bereits in der Ausschreibung auf alle relevanten baulichen Mängel hingewiesen worden ist, welche die Mieterschaft zu tragen hat? Gab es einen Vorvertrag in dieser Sache?
- Weshalb muss bei den Liegenschaften im Dreilindenpark die Mieterschaft die Instandstellung selbst übernehmen, während für andere Kulturorganisationen dafür Steuergelder gesprochen werden?
- Welche Kosten müssen im Rahmen der Auflage «öffentlich zugänglich» in der Stadt Luzern der Mieterschaft übernommen werden? Warum ist es aus Sicht des Stadtrats nicht Sache der Eigentümerschaft, für die eingeforderten Nutzungen im Interesse der Öffentlichkeit auch die notwendige Infrastruktur in Stand zu stellen?
- Woran liegt es, dass die Stadt Luzern so lange in Verhandlung mit einer Mieterschaft ist und diese dann in den letzten Metern doch scheitern? Welche Voraussetzungen haben sich verändert?
- Was unternimmt die Stadt nun, um die Gebäude auf Dreilinden in angemessener Frist einer sinnvollen Nutzung zuzuführen? Ist die Stadt Luzern allenfalls bereit, die fachgerechte Restaurierung der Villa Dreilinden zu übernehmen?
- Sind mit dem seinerzeitigen Schenkungsvertrag irgendwelche Auflagen verbunden? Ist der Stadtrat bereit, diesen Vertrag öffentlich zugänglich zu machen?
- Hat der Stadtrat ein Konzept für den Umgang mit historischen Bauten?
- Wie stellt der Stadtrat sicher, dass Private in Zukunft noch in historische Bauten investieren?