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Zukünftige Finanzierung der VBL

24. Juni 2021 – Im Juni 2020 hat der Stadtrat unter Einbezug der Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Kanzlei Recht & Governance, Bern, den Auftrag für eine unabhängige Untersuchung erteilt. Dabei ging es um die Rolle der Verkehrsbetriebe Luzern (nachfolgend VBL), der Stadt Luzern als Eignerin und weiterer Beteiligter im Zusammenhang mit der Abgeltung von Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs. Die drängendste Frage, inwieweit die geforderte Rückzahlung von CHF 16 Millionen nebst Zins zu 5 %, welche der Verkehrsverbund Luzern (VVL) von den VBL fordert, gerechtfertigt ist, wurde nicht beantwortet. Ebenso blieb offen, was die Erwartungen des Stadtrats bezüglich der zukünftigen Dividende der VBL sind.

Im Interview mit der Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2020 hielt der Verwaltungsratspräsident Renzo Simone fest, dass noch kein Entscheid zur Rückzahlung vorliegt. In einem ersten Schritt wollen die VBL mit allen Beteiligten das Gespräch suchen, also mit VVL, Bundesamt für Verkehr und der Stadt als Eignerin, um so den Handlungsspielraum auszuloten.

 

Vor diesem Hintergrund stellen sich für die CVP Stadt Luzern folgende Fragen:

  1. Wie setzt sich der Stadtrat dafür ein, dass abschliessend rechtlich geklärt wird, ob der vom VVL von den VBL geforderte Betrag von CHF 16 Mio. geschuldet ist und, wenn ja, in welchem Umfang?
  2. Wie steht der Stadtrat einer gerichtlichen Beurteilung der Sachlage gegenüber? Sieht er Vorteile, wenn die Forderung von einer unabhängigen Instanz für die beteiligten Parteien verbindlich beurteilt würde?
  3. Wie beurteilt der Stadtrat in der Retrospektive seine Eignerstrategie, die bis vor kurzem eine Dividende auf dem Aktienkapital der VBL (CHF 20 Mio.) von 3 – 5 % vorsah?
  4. Wie beurteilt der Stadtrat vor dem Hintergrund der Beantwortung der ersten Frage eine allfällige Rückzahlung der Dividenden der VBL der letzten Jahre?
  5. Wie gedenkt der Stadtrat mit der Tatsache umzugehen, dass die Stadt Luzern den VBL nach wie vor ein Aktienkapital von CHF 20 Mio. zur Verfügung stellt, welches voraussichtlich in Zukunft praktisch nicht mehr «verzinst» werden darf, womit die Stadt das alleinige Risiko trägt und den VBL das Kapital praktisch gratis zur Verfügung stellen muss?
  6. Wie beurteilt der Stadtrat den Umstand, dass aufgrund der in der vorhergehenden Frage erwähnten Problematik der Kanton aber auch die umliegenden Agglomerationsgemeinden (im Einzugsgebiet des VBL-Netzes) von den ausserstädtischen VBL-Transportleistungen profitieren, ohne sich an den städtischen Kapitalkosten (infolge Dividendenverzicht) beteiligen zu müssen?
  7. Wie sieht der Stadtrat die Zukunft der Beteiligung an den VBL? Wird diese unverändert gehalten, anderen Gemeinden zum Verkauf angeboten oder Dritten zum Verkauf angeboten?

 

Bild Quelle: VBL.ch

Status

  • Die Interpellation wurde in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 24.6.2021 beantwortet

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