Gemäss der Bundesverordnung zur Härtefallregelung ist derzeit vorgesehen, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 10% beteiligt ist, nicht profitieren können. Dies hat im Kanton Luzern insbesondere auch für zwei Institutionen Folgen: das KKL und die Messe Luzern. Zwei stark betroffene Organisationen von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Luzern gehen damit basierend auf der Bundesregelung leer aus. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass nach weiteren Möglichkeiten gesucht wird, um das wirtschaftliche Überleben und den Betrieb dieser für den Kanton und die Stadt Luzern strategisch wichtigen Institutionen sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie schätzt der Stadtrat die Problematik sowie den Handlungsbedarf in Bezug auf das KKL sowie die Messe Luzern vor dem Hintergrund der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Luzern ein?
- Wie stellt die Stadt Luzern zusammen mit dem Kanton Luzern einen koordinierten und möglichst effizienten Problemlösungsprozess sicher?
- Wie gedenkt der Stadtrat die Verantwortung der öffentlichen Hand zur Sicherstellung des Überlebens und des Betriebs der beiden Institutionen wahrzunehmen?
- Gibt es aus Sicht des Stadtrates noch andere Institutionen, welche von derselben Ausnahme von der Härtefallregelung betroffen sind?