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Vertrauliche Spurensicherung bei häuslicher und sexueller Gewalt

27. Mai 2025 – Die Fraktionen Die Mitte, SP/JUSO und GRÜNE/JG des Luzerner Stadtparlaments ersuchen den Stadtrat zu prüfen, wie ein mobiles, niederschwelliges und rechtlich abgestütztes städtisches Angebot zur Spurensicherung bei häuslicher und sexueller Gewalt aufgebaut werden kann.

Die Postulenten ersuchen den Luzerner Stadtrat, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie Betroffene häuslicher und sexueller Gewalt in Luzern besser unterstützt werden können – insbesondere dann, wenn sie (noch) keine Anzeige erstatten wollen oder können. Im Zentrum steht die Idee eines ergänzenden städtischen Angebots, das aufsuchend, vertraulich und rechtlich tragfähig ist.

Das Postulat regt die vertiefte Prüfung eines sogenannten Flying Modells an – also eines mobilen und städtisch organisierten Angebots mit speziell ausgebildetem Fachpersonal wie zum Beispiel Forensic Nurses. Dieses soll betroffenen Personen eine vertrauliche und rechtlich verwertbare Spurensicherung ermöglichen, auch wenn keine Strafanzeige vorliegt.

Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen:

  • ob im Rahmen des kantonalen Aktionsplans und einer Revision des Opferhilfegesetzes eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden kann, die eine kommunale Lösung zur Spurensicherung ausserhalb eines Strafverfahrens ermöglicht;
  • wie eine Zusammenarbeit mit bestehenden Einrichtungen wie der Opferhilfe, dem Institut für Rechtsmedizin oder Fachstellen in anderen Städten gestaltet werden könnte;
  • welche Angebote in Luzern bereits jetzt bestehen und wie gut diese für betroffene Personen zugänglich sind;
  • ob gezielte Schulungen von Fachpersonen im Bereich Gesundheit und Soziales bereits heute sinnvoll und möglich sind.

 Verantwortung der Stadt – auch in Übergangsphasen

Der kantonale Aktionsplan gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sieht Massnahmen frühestens ab dem Jahr 2026 vor. Die Umsetzung hängt zudem von der Revision des Opferhilfegesetzes auf Bundesebene ab. Für die Übergangszeit sollen gezielt kommunale Lösungen geprüft werden, ohne dabei bestehende Strukturen des Kantons zu konkurrenzieren. Ziel ist es, bestehende Lücken zu erkennen und Verantwortung zu übernehmen.

„Der Schutz vor häuslicher und sexueller Gewalt darf nicht von einer Strafanzeige abhängen. Wir müssen Betroffenen in jeder Situation eine Perspektive bieten – sicher, vertraulich und rechtlich fundiert.“

„Die Stadt Luzern hat den Auftrag, dort Verantwortung zu übernehmen, wo akuter Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört auch, pragmatische Lösungen für Übergangsphasen zu entwickeln.“

Die Sicherheit der Bevölkerung betrifft sämtliche Ebenen – auch die kommunale. Der Schutz vor Gewalt ist eine Aufgabe, die viele Bereiche berührt. Sie ist eine klassische Querschnittsaufgabe, die nur im Verbund von Gesundheitswesen, Sozialdiensten, Bildung, Gleichstellungsarbeit, Polizei und Zivilgesellschaft wirkungsvoll gelöst werden kann.

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Postulat Spurensicherung bei häuslicher oder sexueller Gewalt PDF Datei von 5. Juni 2026

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