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Unkomplizierte Unterstützung für das Gastgewerbe – flexible Nutzung des öffentlichen Raumes

29. April 2020 – Das Gastgewerbe gehört zu den besonders hart betroffenen Branchen in der Corona-Krise. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Betriebe am 8. Juni 2020 wieder öffnen können, allerdings mit Einschränkungen aufgrund der Hygienevorschriften.

Dies wird zu einer Herausforderung für die Gastronomie in der Stadt Luzern. Die Restaurants und Bars lassen sich nur mit einer bestimmten Anzahl Gäste rentabel betreiben. Deshalb ist es absolut wichtig, dass der bestehende Platz optimal ausgenützt werden kann. Eine Möglichkeit zur Erweiterung der Anzahl Plätze sind die Boulevardflächen. Dabei sind die bestehenden Flächen optimal zu nutzen und wo immer möglich sollen diese unkompliziert erweitert werden können, sei es zum Beispiel durch eine Nutzung von sich in der Nähe befindenden Grünflächen oder Parkplätzen. Der Kreativität der Gastronomen soll dabei zum Tragen kommen. Auch für Betriebe ohne Boulevardfläche sollen Möglichkeiten für eine temporäre Errichtung von Aussenflächen geprüft werden.  

Wir bitten den Stadtrat um grösstmögliche Flexibilität im Rahmen der Nutzung des öffentlichen Raumes für die Gastronomie während der Zeit der Wiedereröffnung und der Umsetzung der erhöhten Hygienevorschriften. Damit sollen die Gastrobetriebe unkompliziert und niederschwellig unterstützt werden. Sinngemäss sollen diese Lockerungen auch für die lokalen Geschäfte, z.B. für Geschäftsauslagen angewandt werden können.

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