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Steuerrabatt für Stadtluzerner

7. März 2022 – Die Bevölkerung am guten Ergebnis der Stadt Luzern teilhaben lassen

Die Jahresrechnungen der Stadt Luzern sind in den letzten fünf Jahren durchwegs positiv ausgefallen. Das ist erfreulich. Dank der soliden finanziellen Basis in der Stadt Luzern konnten im Jahr 2020 die negativen Einflüsse der AFR 18 (–10.3 Mio. CHF), aber auch die Auswirkungen von Corona (–9.3 Mio. CHF) aufgefangen werden.

Am Freitag, 18. Februar 2022, hat die Stadt kommuniziert, dass das Ergebnis 2021 wiederum sehr gut ausfällt. Der Gewinn von 51.4 Mio. CHF fällt 73.6 Mio. CHF höher aus als budgetiert und ist insbesondere auf die höheren Steuerträge, konkret Firmen- und Sondersteuern, zurückzuführen.

Das gute Rechnungsergebnis ist sehr erfreulich und notwendig im Hinblick auf die Umsetzung der strategischen Ziele der Stadt. Es stehen grosse Investitionen an für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie, den Ausbau der Tagesstrukturen oder auch die bauliche Erneuerung der Schulhäuser. Die Finanzplanung weist deshalb steigende Defizite aus und es gibt keinen Grund für eine Steuersenkung.

Der Gewinn 2021 fällt allerdings ausserordentlich hoch aus. Deshalb ist die Mitte-Fraktion überzeugt davon, dass die Bevölkerung an diesem guten Ergebnis teilhaben soll, und zwar mit einem Steuerrabatt von einer Zehntelseinheit. Dies entspricht auf Basis der aktuell budgetierten Steuererträge einem Betrag von rund 18 Mio. CHF. Das neue Rechnungsmodell HRM2 sieht zwar keine expliziten Steuerrabatte mehr vor. Die Antwort des Regierungsrates vom 30. Oktober 2018 auf Frage 8 in Anfrage 5611 über die finanzpolitische Steuerung der Gemeinden im Kanton Luzern zeigt jedoch auf, dass Gemeinderat und Gemeindeparlament einen gewissen Handlungsspielraum haben, indem der Steuerfuss temporär gesenkt werden kann.

Die Mitte-Fraktion möchte vom Stadtrat wissen, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt in
Bezug auf einen «Steuerrabatt» hat, und stellt diesbezüglich die folgenden Fragen, welche vor der Beratung des Jahresabschlusses 2021 geklärt werden sollen:

1. Wie interpretiert der Stadtrat die Antwort des Regierungsrates grundsätzlich für die Gemeinden im Kanton Luzern?

2. Wie interpretiert der Stadtrat die Antwort des Regierungsrates in Bezug auf eine mögliche einmalige Senkung des Steuerfusses in der Stadt Luzern?

3. Falls das Parlament der Stadt Luzern eine einmalige Reduktion des Steuerfusses beantragen
möchte: Wie muss der Prozess konkret ablaufen?

4. Wie beurteilt der Stadtrat eine solche einmalige Reduktion des Steuerfusses?

5. Gibt es andere Möglichkeiten, die Bevölkerung von den ausserordentlich guten Ergebnissen profitieren zu lassen?

Mirjam Fries und Andreas Felder
namens der Mitte-Fraktion

Interpellation 167 eingereicht von

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