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Keine Diskriminierung von Motorrädern

10. Juni 2021 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierte Verkehrsregeln-Signalisationsverordnung verabschiedet. Im Zusammenhang mit den Massnahmen für den ruhenden Verkehr wurde der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeuge ausgedehnt. Somit können gebührenpflichtige Parkfelder auch für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes eingeführt werden. Auf Nachfrage der Medien wurde vom Bereichsleiter Mobilität der Stadt Luzern, Roland Koch, mitgeteilt, dass eine Einführung von Gebühren im Rahmen eines Konzepts für Motoparkierung von Seiten der Stadtverwaltung geprüft und dem Grossen Stadtrat im Herbst 2020 vorgelegt wird.

Motorräder bieten im städtischen Bereich mehrere Vorteile. Sie stellen ein flächeneffizientes Verkehrsmittel dar und rund 45% der Motorradfahrerinnen nutzen das Motorrad zusammen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (P+R Pendlerinnen). Durch die Übernahme der europäischen Zulassungsbestimmungen Euro 4 (1. Januar 2016), Euro 5 (1. Januar 2020) und Euro 5a (2024) werden sowohl die zulässigen Schadstoffwerte wie auch die Lärmemission bei allen neu in Verkehr gesetzten Motorrädern massiv verschärft. Es ist zudem davon auszugehen, dass gerade für kürzere Distanzen der Anteil an elektronischen Motorrädern zukünftig stark zunehmen wird.

Im Fachbericht «Grundkonzept Parkierung» aus dem Jahr 2017, den die SNZ Ingenieure AG und die Suter Von Kaenel Wild AG im Auftrag der Stadt Luzern erstellt haben, wurde die zunehmende Bedeutung der Motorräder als relativ flächeneffizientes Verkehrsmittel hervorgehoben. Im Bereich der Innenstadt wurde jedoch festgestellt, dass die Parkplatznachfrage (gezählt 480 abgestellte Motorräder) das heutige Parkplatzangebot (200) deutlich übersteigt. Es wurde einerseits eine Entflechtung der Parkierung von Velos und Motorräder mit Priorisierung der Veloabstellplätze zur Erreichung des Modalsplit-Ziels empfohlen, andererseits wurde darauf hingewiesen, dass für die Motorräder ein der ermittelten Nachfrage und dem Parkierungszweck entsprechendes Angebot geschaffen werden sollte. Insbesondere sei das Angebot «Umsteigen beim Bahnhof» zu verbessern.

Während es in der Innenstadt für Motorräder bereits seit mehreren Jahren zu wenig Parkplätze hat, sind diese in dezentralen Gebieten in genügendem Ausmass vorhanden. Im Sinne einer verkehrssteuernden Massnahme lässt sich daher eine Gebühr lediglich in stark benutztem Gebiet und bei besonders komfortablen (z.B. gedeckt oder in einer Halle) Parkplätzen rechtfertigen. In der Innenstadt könnte die Erhebung einer Gebühr im Rahmen einer aktiven Bewirtschaftung positiv genutzt werden, indem z.B. ein Parkleit- oder Reservationssystem damit verbunden wird.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Auslastung bzw. Überlastung der Parkplätze in der Innenstadt und der Bedeutung des Motorrads als flächeneffizientes Verkehrsmittel wird der Stadtrat gebeten, bei der Ausarbeitung des Konzepts für die Motoparkierung folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  1. Das Parkplatzangebot für Motorräder in der Innenstadt ist auszubauen.
  2. Die Gebühr für Motorräder ist auf stark ausgelastete und besonders komfortable Parkplätze in der Innenstadt zu beschränken.
  3. Elektrisch betriebene Motorräder sind von der Gebührenpflicht zu befreien.

Status:

  • Grosser Stadtrat 9. Sitzung vom 25. März 2021: Das Postulat 10 wurde überwiesen
  • Der Bericht und Antrag 9/2021 vom 31. März 2021: «Motoparkierung: Pilotprojekt zur Erhebung von Gebühren für Motoparkplätze am Löwengraben» wurde in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 10. Juni 2021 mit einer Protokollbemerkung und einer Änderung beschlossen.

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