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Interpellation: Hat die Stadt Luzern genügend Handlungsspielraum bei dringlichen Geschäften?

28. Oktober 2021 – Am 4. Februar 2021 hat der Grosse Stadtrat das am 18. Dezember 2021 eingereichte dringliche Postulat 47 «Unterstützung für das lokale Gewerbe durch solidarischen Mieterlass» überwiesen. Trotz praktisch einstimmiger Überweisung dauert die Umsetzung mehr als ein halbes Jahr, die Auszahlungen können frühestens im August 2021 vorgenommen werden.

Der Vergleich mit anderen Kantonen oder Städten zeigt, dass dort die Umsetzung viel schneller vonstattengeht. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Ausgabenkompetenz des Luzerner Stadtrates bei Fr. 750’000.– liegt und dieser Betrag basierend auf den ersten Schätzungen nicht ausreichen wird. Darauf weist der Stadtrat in seiner Antwort auf das Postulat 47 hin. Er verweist zudem darauf, dass beispielsweise der Kanton Basel-Stadt in seiner Verfassung dem Kantonsparlament (Grossen Rat) die Kompetenz erteilt hat, dringliche Gesetze und Beschlüsse vor Ablauf der Referendumsfrist in Kraft zu setzen. Die Stadt Bern weist eine vergleichbare Norm in der Gemeindeordnung auf. Dort ist die Exekutive ermächtigt, im Zuständigkeitsbereich der Legislative Massnahmen zu ergreifen, wenn «Gefahr in Verzug» ist.

Durch diese erweiterten Kompetenzen konnten der Kanton Basel und die Stadt Bern den solidarischen Mieterlass viel schneller umsetzen als die Stadt Luzern. Inzwischen ist das auch in der Stadt Zürich der Fall. Ein entsprechendes Postulat wurde am 6. Januar 2021 vom Zürcher Stadtparlament (Gemeinderat) überwiesen, am 10. Februar 2021 hat das Parlament der Weisung des Stadtrates zugestimmt. Dank der Dringlicherklärung konnte das Anliegen sofort umgesetzt werden und die entsprechenden Gesuche können seither gestellt werden.

In diesem Zusammenhang stellen sich für die CVP Stadt Luzern die folgenden Fragen:

1. Auf welcher Basis resp. auf welchen Annahmen basiert die Ausgabenlimite für den Stadtrat von Fr. 750’000.–?

2. Seit wann gibt es diese Limite?

3. Wie hoch ist diese Limite im Vergleich mit anderen Städten ähnlicher Grösse?

4. Wie beurteilt der Stadtrat die Höhe dieser Kompetenzlimite im Hinblick auf dringliche Anliegen aus eigener Erfahrung? Ist diese genügend hoch?

5. Gibt es aus Sicht des Stadtrates weitere Fälle, in welchen die Fr. 750’000.– Limite dazu geführt haben, dass ein dringliches Anliegen nicht genügend schnell oder gar nicht umgesetzt werden konnte?

6. Wie beurteilt der Stadtrat eine Regelung, in welcher die Legislative dringliche Gesetze und Beschlüsse vor Ablauf der Referendumsfrist in Kraft setzen kann?

7. Wie beurteilt der Stadtrat eine Regelung, welche der Exekutive mehr Kompetenzen erteilt, wenn «Gefahr in Verzug» ist?

8. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Stadtrat, um den Handlungsspielraum bei dringlichen Geschäften zu erhöhen?

Mirjam Fries und Andreas Felder namens der CVP-Fraktion

Abschluss:

  • Die Interpellation wurde in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 28. Oktober beantwortet.

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