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Gebührensystem für Siedlungsentwässerung

21. Februar 2024 – Die Umsetzung des neuen Gebührensystems wirft Fragen auf

Im Mai 2023 hat der Grosse Stadtrat der Einführung eines neuen Gebührensystems für die Siedlungsentwässerung zugestimmt. Das neue System ist stärker verursachergerecht als das bisherige, indem anstelle des Wertes einer Liegenschaft neu die Versiegelung für die Gebührenberechnung zu Grunde gelegt wird. Grundlage für die Berechnungen ist eine Luftbildanalyse, wo vorhanden wird eine Baubewilligung zu Hilfe gezogen. Wer mit der Berechnung nicht einverstanden ist, kann mit Hilfe eines Onlinesystems auf der Seite der Stadt Luzern eine Selbstdeklaration erstellen.

Dies wirft verschiedene Fragen auf. Denn in vielen Fällen stimmt die von der Stadt gemeldete Berechnung nicht, die Gebührenzahler müssen die Aufgabe der Behörde (nachvollziehbare und gerechte Erhebung der Gebühren) übernehmen. Liegenschaftseigentümer ohne hinreichende Onlineskills werden durch das gewählte Vorgehen vor eine echte Herausforderung gestellt; solche mit einer Vielzahl von Liegenschaften geraten zeitlich unter Druck. Zudem ist für viele Personen ist das gewählte Vorgehen für die Berechnung der Gebühren schwer nachvollziehbar.

Roger Sonderegger und Andreas Felder unterbreiteten dem Stadtrat namens der Mitte-Fraktion verschiedene Fragen. Die Antwort des Stadtrats liegt nun vor.

Die Dokumente im Wortlaut

Dringlicher Vorstoss 333 PDF Datei von 2. Mai 2024 Antwort auf den Vorstoss PDF Datei von 2. Mai 2024

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