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Förderung Sanierungen und Solarenergie bei Denkmalschutz

30. November 2022 – Postulat Stadelmann Karin und Mit. über die Förderung von energetischen Sanierungen und die stärkere Nutzbarmachung von Solarenergie bei denkmalgeschützten Bauten

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Förderung von energetischen Sanierungen und die Nutzbarmachung von Solarenergie auf denkmalgeschützten Bauten zu stärken. Dazu sind bei Projekten beziehungsweise Vorhaben für energetische Sanierungen der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen der Denkmalpflege und den Eigentümern zu intensivieren und die Prozesse zu beschleunigen.

Begründung:

Infrastrukturbauten, welche saniert werden, sollen heute mit erneuerbaren Energien ausgestattet sein. Dies entspricht der Energiestrategie des Kantons Luzern und dem Grundsatz «energetische Sanierungen sind zu fördern».

Insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden, welche in die ortsbildgeschützten Zonen gehören, erweist sich die Umsetzung von energetischen Sanierungen (neue Heizungen, Fassadensanierung, Wärmedämmschicht, Solarpanels usw.) in der Praxis als schwierig bis gar unmöglich. Oftmals stehen die Ästhetik und der Denkmalschutz im vermeintlichen Wiederspruch zur Machbarkeit von energetischen Sanierungen. Es kann nicht sein, dass Flächen von öffentlichen Gebäuden wie Kirchen, Schulhäusern oder privaten Gebäuden mit historischem Wert zukünftig energetisch ungenutzt bleiben.

Der Kanton Luzern hält zwar in den kantonalen Richtlinien bei Solaranlagen vom November 2021 fest, dass die Denkmalpflege so früh wie möglich eingebunden und Abklärungen getroffen werden sollen, um den «Spielraum» auszuloten (vgl. 2.2) , doch dies erweist sich in der Praxis als eine Herausforderung. Obwohl in diesen Richtlinien auch Grundsätze formuliert sind, entstehen für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden oder Wohnhäusern, welche in die Ortschutzbildzone gehören, immer noch langwierige Diskussion, wenn sie zum Beispiel Photovoltaikanlagen auf die Dächer stellen, neue Heizungen oder eine Fassadensanierung umsetzen wollen. Bewilligungen ziehen sich lange hin und verursachen zusätzliche Kosten.

Flächen und Gebäudehüllen von unter Denkmalschutz gestellten Gebäuden enthalten viel Potenzial für erneuerbare Energien. Es gibt neuste Technologien, wie «dunkle Solardächer» oder Wäremdämmschichten, welche es ermöglichen, energetische Sanierungen auch unter Einhaltung der Ästhetik und des Erscheinungsbildes zu realisieren.

Sanierungen von denkmalgeschützten Bauten mit erneuerbarer Energie müssen zukünftig einfacher möglich sein. Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, die Zusammenarbeit und das Potenzial bei ortsbildgeschützten Zonen bezogen auf energetische Sanierungen zu intensiveren, die nötigen Prioritäten zu setzen und die Prozesse zu beschleunigen.

Downloads

P 1031 Karin Stadelmann Förderung von energetischen Sanierungen und die stärkere Nutzbarmachung von Solarenergie bei denkmalgeschützten Bauten PDF Datei von 25. April 2024

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