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Der «Schoggiturm» hat seinen Zweck erfüllt!

8. Dezember 2024 – Der geplante Abriss des Bettenhochhauses des Kantonsspitals ist weder überstürzt noch unnötig –  Leserbrief unseres Parteipräsidenten Luzi Andreas Meyer

Der geplante Abriss des Luzerner «Schoggiturms» ist weder überstürzt noch unnötig. Der Betrieb des Gebäudes wird bis zur Fertigstellung des neuen Bettentrakts weitergeführt. Der Vorwurf, das Gebäude werde auf Vorrat abgerissen, ist schlicht falsch.

Die von der SP geforderte Zwischennutzung ist nicht nachhaltig: Investitionen in eine Nutzung, die nur für wenige Jahre Bestand hat, verbrauchen ebenso Ressourcen und verursachen enorme Kosten – und das ohne langfristigen Nutzen. Nachhaltigkeit aber bedeutet, auf eine lange Lebensdauer ausgelegte Massnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus würde eine Weiternutzung den Spitalbetrieb unnötig verkomplizieren. Der dringend benötigte Raum für die Gesundheitsversorgung sollte nicht durch Drittnutzungen belastet werden, die weder den Patienten noch dem Personal zugutekommen. Die Forderung, Stadtrat und Parlament über den zukünftigen Abriss entscheiden zu lassen, schafft Planungsunsicherheit, welche die Stadt Luzern als unzuverlässige Projektpartnerin erscheinen lässt. Die SP verfolgt hier ihre eigene ideologische Agenda, ohne Rücksicht auf die Realität der Gesundheitsversorgung oder der Komplexität der Zielkonflikte im nachhaltigen Bauen.

Es braucht eine sachliche Abwägung zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren und den Willen, sich den Zielkonflikten zu stellen. Dass der «Schoggiturm» nach rund 50 Jahren seinen Zweck erfüllt hat, ist bedauerlich. Man sollte daraus lernen, reversible Strukturen zu bauen, die weitergenutzt werden können. Aber ein Hochhaus, das aufgrund mangelnder Investitionen zur Bauruine wird, kann nicht die Lösung sein. Der geregelte Spitalbetrieb und die langfristige Nachhaltigkeit müssen Vorrang haben – frei von ideologisch geprägten Forderungen, die gut gemeint, aber nicht gut durchdacht sind.

(Leserbrief veröffentlicht in der LZ am 6. Dezember 2024)

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