Das Biozid wird nachweislich mit dem ersten Regen in hoher Konzentration
ausgewaschen; d er Rest wird im Verlauf der ersten Jahre ausgewaschen und gelangt so in den
Wasserkreislauf. Durch das Auswaschen verliert die Fassadenoberfläche an Schutz und muss nach rund
5–10 Jahren wieder nachgestrichen werden, wobei sich der Effekt wiederholt. Gelangen Biozide in
Gewässer, können sie giftig auf das Ökosystem wirken.
Lange galt vor allem die Landwirtschaft als Hauptverursacherin der Gewässerbelastung. Neue
Untersuchungen zeigen aber, dass ein Teil der organischen Schadstoffe aus dem Siedlungsgebiet
stammt.(1) Für die Schweiz wird der jährliche Biozidverbrauch für Fassaden auf 60 bis 300 Tonnen
geschätzt. Stark zugenommen hat der Biozideinsatz mit der verbesserten Dämmung bzw. der
energetischen Sanierung von Gebäudehüllen. Es scheint deshalb klar, dass die eidgenössische
Biozidprodukteverordnung bei diesen Materialschutzmitteln eine Bewertungslücke aufweist, da der
direkte Eintrag ab Fassaden ins Gewässer heute nicht berücksichtigt wird. Damit stellt sich die Frage, wie
der Einsatz von Bioziden in Fassaden verringert oder ganz vermieden werden könnte.(2)
Ein möglicher Lösungsansatz besteht in der Förderung mineralischer Fassadenanstriche. Diese sind zwar
teurer bei der Investition; aufgrund der höheren Lebensdauer kann dieser Nachteil aber über die
gesamte Lebensdauer ausgeglichen werden. Mutmasslich ist dies allerdings bei den relevanten
Entscheidungsträgern noch zu wenig bekannt. Die Zentralschweiz als dicht besiedeltes Gebiet der
Voralpenregion hat das Privileg, eine wasserreiche Region zu sein, aber auch die Pflicht, das Wasser
möglichst unverschmutzt an die in– und ausländischen Nachbarn im Norden weiterzugeben.
Die Stadt Luzern soll deshalb eine Vorreiterrolle übernehmen. Wir fordern den Stadtrat auf zu
überprüfen, welche Massnahmen für eine Reduktion von Bioziden in Fassaden in der Stadt Luzern
zielführend und umsetzbar sind. Denkbar sind etwa neue Vorgaben für die Erstellung und Sanierung von
Fassaden auf dem Gebiet der Stadt Luzern, ein Verzicht auf Biozide an Fassaden im Finanz– und
Verwaltungsvermögen der Stadt oder Informationskampagnen zur Unterstützung der
Entscheidungsträger im Bauwesen. Wir bitten den Stadtrat auch aufzuzeigen, ob entsprechende
Massnahmen auch für Bauten im vereinfachten Bewilligungsverfahrten nach § 198 PBG zielführend sind.
Mögliche Massnahmen sollen im Hinblick auf die Einschränkungen und Mehrkosten für Bauwillige
verhältnismässig bleiben.
Roger Sonderegger und Peter Gmür
Namens der CVP–Fraktion
1 https://www.dora.lib4ri.ch/eawag/islandora/object/eawag:9421; https://www.dora.lib4ri.ch/eawag/islandora/object/eawag:14690
2 https://www.empa.ch/de/web/s604/biozide–aus–fassaden; 26.08.2008, Remigius Niderös
Status
- Das Postulat wurden in der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 28. Oktober 2021 teilweise überwiesen