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Dringliches Postulat: Erweiterte Gastro-Aussenflächen weiterhin zum halben Preis

27. Januar 2022 – Auch im Jahr 2022 dürfen Bars und Restaurants in der Stadt Luzern von einer vereinfachten Bewillligung zur temporären Nutzung von Flächen im Aussenbereich profitieren. Dies ist vorerst bis zum Ende der Sommersaison am 31. Oktober 2022 möglich. Bis am 31. Januar 2022 müssen die Gesuche bei der Stadt eingereicht werden.

Bisher konnten die Gastrobetriebe aufgrund der schwierigen pandemischen Situation von günstigeren Konditionen profitieren. Die Stadt erliess den Gastrobetrieben 50 Prozent der Nutzungsgebühr. Ab dem Jahr 2022 sollen die Betriebe wieder die regelkonformen Gebühren bezahlen. Dies, obwohl sich die pandemische Situation derzeit wieder enorm verschlechtert und die Gastrobetriebe weiterhin überdurchschnittlich stark darunter leiden.
Wir bitten den Stadtrat zu prüfen, ob die Flächen im Aussenbereich zur temporären Nutzung für Gastrobetriebe bis mindestens Oktober 2022 für die Hälfte der Nutzungsgebühr vergeben werden können.

  • Andreas Felder und Mirjam Fries namens der Mitte-Fraktion
  • Regula Müller namens der SP-Fraktion

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