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Abweisungsentscheid des Justizdepartements

7. Februar 2020 – CVP Stadt Luzern nimmt den Abweisungsentscheid des Justizdepartements des Kanton Luzern betreffend der Stadtrats-Wahlliste der GLP Stadt Luzern zur Kenntnis.

Die CVP Stadt Luzern nimmt den Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kan-tons Luzern betreffend der fehlerhaften Stadtrats-Wahlliste der GLP Stadt Luzern zur Kennt-nis. Der Entscheid, wonach die Liste nicht korrigiert werden kann, war zu erwarten und ist nachvollziehbar.

Die CVP Stadt Luzern anerkennt die Bemühungen von Seiten der GLP Stadt Luzern in der Sache. Sie dankt an dieser Stelle auch für die von der GLP erbrachten transparenten Kommunikation betreffend der von ihr eingeleiteten rechtlichen Schritte. Von einer allfälligen Stimmrechtsbeschwerde wird klar abgesehen.

Viel wichtiger ist der CVP Stadt Luzern, dass die GLP ab sofort sichtbare Massnahmen ergreift, die deutlich belegen, dass sie weiterhin zur Unterstützung unserer Stadtratskandidatin Franziska Bitzi Staub steht namentlich durch die Anpassung ihrer Wahlflyer und weiteren geeigneten und gut sichtbaren Kommunikations- und Werbemittel.

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